Arbeitsvermittlung
Auf dem Arbeitsmarkt wird es immer schwieriger einen Arbeitsplatz zu finden. Entweder liegt es daran, dass sich Berufsbilder verändert haben oder dass es immer weniger Fachkräfte gibt. Durch die wenigen freien Arbeitsstellen wurde über die Jahre, entweder durch die Agentur für Arbeit oder durch private Arbeitsvermittlung überregional vermittelt.
Früher wurden den Arbeitslosen nur durch die Agentur für Arbeit Stellen vermittelt, was aber seitdem März 2002 nicht mehr der Fall ist. In diesem Jahr viel die Erlaubnispflicht für Arbeitslosenvermittlung.
Seit dem haben alle die Hartz IV beziehen sofort das Recht auf einen Vermittlungsgutschein. Die mit Arbeitslosengeld I erst nach einem halben Jahr Arbeitslosigkeit. Die Höhe des Vermittlungsgutschein beträgt 2000,- €. Diesen Vermittlungsgutschein bekommt eine private Arbeitsvermittlung nur dann ausgezahlt wenn der vermittelte mindestens ein halbes Jahr in der neu vermittelten Stelle tätig war.
Es ist nicht nur der Fall, dass Arbeitslose die Dienstleistungen der Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen, sondern auch mitarbeitersuchende Firmen. Diese Firmen entlohnen nach gefundenen Angestellten mit einer entsprechenden Provision.
Die normale Arbeitsvermittlung kümmert sich nicht nur um die Vermittlung, sondern hilft auch oder vermittelt Hilfen bei der Erstellung von Lebensläufen und Anschreiben. Sie gibt auch Tips im Bezug Kleidung, Vorstellungsgesprächen usw.
Eine seriöse Arbeitsvermittlung betreut ihre vermittelten Menschen, die sie in Arbeit gebracht haben meist noch bis zu einige Monate später um sicherzustellen, dass sie ihre Provision nicht verlieren.













